Hinweisgebersystem – Hinweis abgeben

Hier können Sie der interne Meldestelle der Gruber & Partner vertraulich und auf Wunsch vollständig anonym Hinweise auf Verstöße geben – insbesondere auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sowie gegen Jugend- und Spielerschutz. Ihr Hinweis hilft uns, Missstände frühzeitig zu erkennen und abzustellen. Hinweisgebende Personen sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vor Benachteiligungen geschützt.

So schützen wir Ihre Anonymität

  • Sie müssen keinen Namen und keine Kontaktdaten angeben.
  • Das System speichert keine IP-Adressen und keine Browserdaten. Alle Inhalte und Anhänge werden verschlüsselt gespeichert.
  • Nur die zuständige interne Meldestelle hat Zugriff auf Ihren Hinweis. Ihre Identität wird – wenn Sie sie angeben – vertraulich behandelt.

Tipp für maximale Anonymität: Nutzen Sie nach Möglichkeit ein privates Gerät außerhalb des Firmennetzwerks und vermeiden Sie im Text Angaben, die nur Sie kennen können.

Ihr Hinweis

Bitte beschreiben Sie möglichst genau, was passiert ist: Was, wann, wo, wer war beteiligt, gibt es Zeugen oder Belege? Mindestens 20 Zeichen.

Bis zu 3 Dateien, je maximal 10 MB. Erlaubte Formate: pdf, jpg, jpeg, png, txt, doc, docx, xls, xlsx, odt, ods, csv.

Achtung: Dateien können versteckte Angaben über Sie enthalten (z. B. Autor in Word-/PDF-Dateien, Gerät oder Standort in Fotos). Bei JPG- und PNG-Bildern entfernen wir diese Metadaten automatisch. Bei anderen Dateien prüfen Sie bitte vorher die Dateieigenschaften oder erstellen Sie z. B. einen Screenshot.

Kontaktdaten (freiwillig)

Mündliche Meldung oder persönliches Gespräch

Sie können Ihren Hinweis auch telefonisch abgeben oder ein persönliches Gespräch vereinbaren. Wenden Sie sich dazu an die interne Meldestelle (Kontaktdaten siehe Impressum).

Externe Meldestellen

Sie können sich auch an eine externe Meldestelle wenden, zum Beispiel an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können außerdem der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde gemeldet werden. Wir freuen uns aber, wenn Sie uns die Gelegenheit geben, einen Missstand zunächst intern zu klären.