Die wichtigsten Begriffe aus Geldwäscheprävention und Compliance – kurz und verständlich erklärt.
- AML / CTF
- Anti-Money Laundering / Counter-Terrorist Financing – Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- AMLA
- Anti-Money Laundering Authority – neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche mit Sitz in Frankfurt am Main.
- AMLR
- EU-Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624), gilt ab 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
- Verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD)
- Zusätzliche Maßnahmen bei erhöhtem Risiko, z. B. bei PEP oder Bezügen zu Hochrisikodrittstaaten (§ 15 GwG).
- Customer Due Diligence (CDD)
- Kundensorgfaltspflichten: Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigter, Zweck der Geschäftsbeziehung und laufende Überwachung.
- FATF
- Financial Action Task Force – zwischenstaatliches Gremium, das internationale Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung setzt.
- FIU
- Financial Intelligence Unit – in Deutschland die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll, Empfängerin der Verdachtsmeldungen.
- Geldwäschebeauftragter (GwB)
- Verantwortlicher für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften im Unternehmen, angesiedelt auf Führungsebene (§ 7 GwG).
- goAML
- Elektronisches Meldeportal der FIU, über das Verdachtsmeldungen abgegeben werden.
- Hochrisikodrittstaat
- Staat mit strategischen Mängeln bei der Geldwäschebekämpfung, festgelegt von der EU-Kommission; Geschäftsbeziehungen erfordern verstärkte Sorgfalt.
- KYC
- Know Your Customer – Grundsatz, die Identität und das Geschäftsprofil von Kunden zu kennen und zu prüfen.
- Layering
- Zweite Phase der Geldwäsche: Verschleierung der Herkunft durch zahlreiche Transaktionen.
- PEP
- Politisch exponierte Person – Person mit hochrangigem öffentlichem Amt, einschließlich Familienmitgliedern und bekanntermaßen nahestehender Personen.
- Placement
- Erste Phase der Geldwäsche: Einschleusen illegaler Gelder in den Finanzkreislauf, z. B. durch Bareinzahlungen.
- Integration
- Dritte Phase der Geldwäsche: Rückführung der gewaschenen Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf.
- Risikoanalyse
- Ermittlung und Bewertung der unternehmensspezifischen Geldwäscherisiken nach § 5 GwG – Grundlage aller Sicherungsmaßnahmen.
- Smurfing
- Aufteilung größerer Beträge in viele kleine Transaktionen, um Schwellenwerte und Kontrollen zu umgehen.
- Tipping-off
- Verbotene Information des Kunden oder Dritter über eine Verdachtsmeldung oder ein Ermittlungsverfahren (§ 47 GwG).
- Transparenzregister
- Register der wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und anderen Rechtsgestaltungen in Deutschland.
- Verpflichteter
- Unternehmen oder Person, die nach § 2 GwG den Pflichten des Geldwäschegesetzes unterliegt.
- Wirtschaftlich Berechtigter
- Natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht oder auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt wird (§ 3 GwG).
