AMLR-Check 2027
Ab dem 10. Juli 2027 gilt die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Mit unserem AMLR-Check wissen Sie, ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist, wo Ihre heutigen Maßnahmen nicht mehr ausreichen und was bis zum Stichtag zu tun ist.
Was ändert sich mit der AMLR?
| Thema | Was gilt künftig |
|---|---|
| Einheitliches Recht | Die Pflichten stehen direkt in der EU-Verordnung. Das Geldwäschegesetz wird angepasst und regelt nur noch Ergänzungen. |
| Bargeldobergrenze | Unternehmen dürfen Barzahlungen ab 10.000 € beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen grundsätzlich nicht mehr annehmen oder leisten. |
| Bargeld-Identifizierung | Niedrigere Schwellen für die Identifizierung bei Bargeschäften – Güterhändler müssen ihre Prozesse anpassen. |
| Wirtschaftlich Berechtigte | Schwelle ab 25 % der Anteile oder Stimmrechte („25 % oder mehr“) und eine EU-weit einheitliche Berechnung über Beteiligungsketten. |
| Neue Verpflichtete | Unter anderem Händler hochwertiger Güter, Krypto- und Crowdfunding-Dienstleister; Profifußballvereine und Spielervermittler ab dem 10. Juli 2029. |
| Aufsicht | Die neue EU-Behörde AMLA in Frankfurt am Main koordiniert die Aufsicht. Für den Nichtfinanzsektor bleiben die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig. |
Für wen ist der AMLR-Check?
- Verpflichtete nach dem GwG, die heute schon Pflichten erfüllen – etwa Güterhändler, Kfz-Händler, Immobilienmakler, Kunst-, Edelmetall- und Schmuckhändler, Glücksspielanbieter
- Unternehmen, die mit Bargeld arbeiten und von der Bargeldobergrenze betroffen sind
- Unternehmen, die durch die AMLR erstmals verpflichtet werden
- Externe Geldwäschebeauftragte und Unternehmensgruppen, die mehrere Standorte einheitlich vorbereiten wollen
Was der AMLR-Check umfasst
- BetroffenheitsanalyseGilt die AMLR für Sie – und wenn ja, mit welchen Pflichten? Welche Rolle spielt die Bargeldobergrenze in Ihrem Geschäft?
- Abgleich Ihrer bestehenden MaßnahmenRisikoanalyse, Kundensorgfaltspflichten, wirtschaftlich Berechtigte, Bargeldprozesse, interne Sicherungsmaßnahmen, Schulungen und Dokumentation im Vergleich zu den neuen Anforderungen.
- Ergebnisbericht mit MaßnahmenplanKlare Übersicht: Was ist bereits erfüllt, was fehlt, was hat Priorität – mit Zeitplan bis zum 10. Juli 2027.
- Umsetzung auf WunschWir passen Risikoanalyse, Arbeitsanweisungen und Formulare an und schulen Ihre Mitarbeiter – oder Sie setzen selbst um, etwa mit dem Compliance-Cockpit.
So läuft es ab
- Kostenloses Erstgespräch: Wir klären Ihre Ausgangslage und den Umfang.
- Angebot zum Festpreis: abhängig von Unternehmensgröße, Branche und Zahl der Standorte.
- Check: Sie stellen uns Ihre vorhandenen Unterlagen bereit, offene Punkte klären wir in einem gemeinsamen Termin – vor Ort oder online.
- Ergebnis: Sie erhalten den Bericht mit Maßnahmenplan und besprechen ihn mit uns.
Warum jetzt?
Bis zum Stichtag müssen Prozesse angepasst, Kassen- und Zahlungsabläufe umgestellt, Unterlagen überarbeitet und Mitarbeiter geschult werden. Wer früh beginnt, kann die Änderungen in Ruhe umsetzen – statt kurz vor Juli 2027 unter Zeitdruck.
Mehr Hintergrund: EU-Geldwäscheverordnung 2027 – was sich ändert
Ihr Ansprechpartner

Alen Gruber
Certified Corporate Compliance Specialist
Externer Geldwäschebeauftragter
