Prüfungsbegleitung durch die Geldwäscheaufsicht

Eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde ist kein Grund zur Unruhe – wenn Ihre Geldwäscheprävention dokumentiert, gelebt und nachvollziehbar ist. Wir bereiten Sie gezielt vor, begleiten die Prüfung fachlich und unterstützen Sie bei der Umsetzung möglicher Auflagen.

Wann wird geprüft?

Die zuständigen Aufsichtsbehörden überwachen nach § 51 GwG, ob Verpflichtete ihre geldwäscherechtlichen Pflichten einhalten. Prüfungen können anlassbezogen oder stichprobenartig erfolgen – vor Ort, schriftlich durch Anforderung von Unterlagen oder als Kombination aus beidem. Im Glücksspielbereich kommen zusätzlich Kontrollen der Glücksspielaufsicht hinzu.

Was Prüfer typischerweise sehen wollen

Risikoanalyse

Aktuell, unternehmensspezifisch, dokumentiert und von der Leitung freigegeben (§ 5 GwG).

Interne Sicherungsmaßnahmen

Arbeitsanweisungen, Zuständigkeiten, Kontrollen und deren regelmäßige Überprüfung (§ 6 GwG).

Geldwäschebeauftragter

Bestellung, Stellvertretung, Anzeige an die Behörde und nachweisbare Tätigkeit (§ 7 GwG).

Sorgfaltspflichten

Identifizierungen, PEP-Abfragen, wirtschaftlich Berechtigte und Aufzeichnungen (§§ 10–17 GwG).

Schulungen

Nachweise über erstmalige und laufende Unterrichtung aller relevanten Mitarbeiter.

Verdachtsmeldewesen

Internes Meldeverfahren, Prüfungsdokumentation und ggf. Meldungen an die FIU (§ 43 GwG).

Unsere Leistungen zur Prüfungsbegleitung

  • Prüfungs-Check vorab: Wir prüfen Ihre Unterlagen mit dem Blick der Aufsicht und zeigen Lücken auf, bevor sie zum Mangel werden.
  • Strukturierte Prüfungsmappe: Risikoanalyse, Richtlinien, Nachweise und Protokolle übersichtlich und vollständig zusammengestellt.
  • Vorbereitung der Mitarbeiter: Kurze Briefings, damit Ihr Team typische Fragen sicher beantworten kann.
  • Begleitung während der Prüfung: Fachliche Kommunikation mit der Behörde, Teilnahme an Gesprächen und Beantwortung von Rückfragen.
  • Nachbereitung: Maßnahmenplan zu Feststellungen, fristgerechte Stellungnahmen und Umsetzung von Auflagen.

Typische Feststellungen – und wie Sie sie vermeiden

Häufiger MangelWas hilft
Risikoanalyse ist veraltet oder ein allgemeines MusterJährliche Aktualisierung mit konkreten Bezügen zu Kunden, Produkten, Standorten und Vertriebswegen
Arbeitsanweisungen sind vorhanden, werden aber nicht gelebtKurze, praxisnahe Vorgaben und Stichprobenkontrollen mit Protokoll
Schulungen nicht nachweisbarTeilnahmelisten bzw. Zertifikate je Mitarbeiter und regelmäßige Auffrischung
Identifizierungen unvollständig dokumentiertKlare Schwellenwerte, Ausweisprüfung mit Kopie und Pflichtangaben nach § 11 GwG
Auffälligkeiten nicht dokumentiertEinfacher interner Meldeweg zum Geldwäschebeauftragten und dokumentierte Bewertung

So läuft die Zusammenarbeit

  1. ErstgesprächAnlass, Fristen und Umfang der angekündigten Prüfung klären.
  2. BestandsaufnahmeUnterlagen sichten und Handlungsbedarf priorisieren.
  3. VorbereitungLücken schließen, Prüfungsmappe erstellen, Team vorbereiten.
  4. Prüfung & NachbereitungFachliche Begleitung und Umsetzung möglicher Feststellungen.
Erfahrung, die zählt: Alen Gruber steht seit Jahren im fachlichen Austausch mit Aufsichtsbehörden in Bayern und weiteren Bundesländern. Diese Praxis fließt direkt in die Vorbereitung Ihrer Prüfung ein.

Prüfung angekündigt?

Je früher wir starten, desto mehr Spielraum bleibt für die Vorbereitung. Sprechen Sie uns an – auch kurzfristig.

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Ihr Ansprechpartner

Badge Certified Corporate Compliance Specialist (CCCS)

Alen Gruber
Certified Corporate Compliance Specialist
Externer Geldwäschebeauftragter

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