Prüfungsbegleitung durch die Geldwäscheaufsicht
Eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde ist kein Grund zur Unruhe – wenn Ihre Geldwäscheprävention dokumentiert, gelebt und nachvollziehbar ist. Wir bereiten Sie gezielt vor, begleiten die Prüfung fachlich und unterstützen Sie bei der Umsetzung möglicher Auflagen.
Wann wird geprüft?
Die zuständigen Aufsichtsbehörden überwachen nach § 51 GwG, ob Verpflichtete ihre geldwäscherechtlichen Pflichten einhalten. Prüfungen können anlassbezogen oder stichprobenartig erfolgen – vor Ort, schriftlich durch Anforderung von Unterlagen oder als Kombination aus beidem. Im Glücksspielbereich kommen zusätzlich Kontrollen der Glücksspielaufsicht hinzu.
Was Prüfer typischerweise sehen wollen
Risikoanalyse
Aktuell, unternehmensspezifisch, dokumentiert und von der Leitung freigegeben (§ 5 GwG).
Interne Sicherungsmaßnahmen
Arbeitsanweisungen, Zuständigkeiten, Kontrollen und deren regelmäßige Überprüfung (§ 6 GwG).
Geldwäschebeauftragter
Bestellung, Stellvertretung, Anzeige an die Behörde und nachweisbare Tätigkeit (§ 7 GwG).
Sorgfaltspflichten
Identifizierungen, PEP-Abfragen, wirtschaftlich Berechtigte und Aufzeichnungen (§§ 10–17 GwG).
Schulungen
Nachweise über erstmalige und laufende Unterrichtung aller relevanten Mitarbeiter.
Verdachtsmeldewesen
Internes Meldeverfahren, Prüfungsdokumentation und ggf. Meldungen an die FIU (§ 43 GwG).
Unsere Leistungen zur Prüfungsbegleitung
- Prüfungs-Check vorab: Wir prüfen Ihre Unterlagen mit dem Blick der Aufsicht und zeigen Lücken auf, bevor sie zum Mangel werden.
- Strukturierte Prüfungsmappe: Risikoanalyse, Richtlinien, Nachweise und Protokolle übersichtlich und vollständig zusammengestellt.
- Vorbereitung der Mitarbeiter: Kurze Briefings, damit Ihr Team typische Fragen sicher beantworten kann.
- Begleitung während der Prüfung: Fachliche Kommunikation mit der Behörde, Teilnahme an Gesprächen und Beantwortung von Rückfragen.
- Nachbereitung: Maßnahmenplan zu Feststellungen, fristgerechte Stellungnahmen und Umsetzung von Auflagen.
Typische Feststellungen – und wie Sie sie vermeiden
| Häufiger Mangel | Was hilft |
|---|---|
| Risikoanalyse ist veraltet oder ein allgemeines Muster | Jährliche Aktualisierung mit konkreten Bezügen zu Kunden, Produkten, Standorten und Vertriebswegen |
| Arbeitsanweisungen sind vorhanden, werden aber nicht gelebt | Kurze, praxisnahe Vorgaben und Stichprobenkontrollen mit Protokoll |
| Schulungen nicht nachweisbar | Teilnahmelisten bzw. Zertifikate je Mitarbeiter und regelmäßige Auffrischung |
| Identifizierungen unvollständig dokumentiert | Klare Schwellenwerte, Ausweisprüfung mit Kopie und Pflichtangaben nach § 11 GwG |
| Auffälligkeiten nicht dokumentiert | Einfacher interner Meldeweg zum Geldwäschebeauftragten und dokumentierte Bewertung |
So läuft die Zusammenarbeit
- ErstgesprächAnlass, Fristen und Umfang der angekündigten Prüfung klären.
- BestandsaufnahmeUnterlagen sichten und Handlungsbedarf priorisieren.
- VorbereitungLücken schließen, Prüfungsmappe erstellen, Team vorbereiten.
- Prüfung & NachbereitungFachliche Begleitung und Umsetzung möglicher Feststellungen.
Prüfung angekündigt?
Je früher wir starten, desto mehr Spielraum bleibt für die Vorbereitung. Sprechen Sie uns an – auch kurzfristig.
Unverbindliches Erstgespräch vereinbarenIhr Ansprechpartner

Alen Gruber
Certified Corporate Compliance Specialist
Externer Geldwäschebeauftragter
