KYC & Kundensorgfaltspflichten
„Know Your Customer“ ist das Herzstück jeder Geldwäscheprävention. Wir helfen Ihnen, die Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG so zu organisieren, dass sie rechtssicher, nachvollziehbar und im Tagesgeschäft schnell umsetzbar sind.
Was das Geldwäschegesetz verlangt
Verpflichtete müssen wissen, mit wem sie Geschäfte machen. Die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 1 GwG umfassen:
1. Identifizierung
Feststellung und Überprüfung der Identität des Vertragspartners und ggf. der für ihn auftretenden Person.
2. Wirtschaftlich Berechtigter
Wer steht tatsächlich hinter dem Kunden? Abklärung der Eigentums- und Kontrollstruktur, inkl. Transparenzregister.
3. Zweck der Geschäftsbeziehung
Informationen über Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung einholen und bewerten.
4. PEP-Prüfung
Feststellen, ob der Kunde oder wirtschaftlich Berechtigte eine politisch exponierte Person ist.
5. Laufende Überwachung
Transaktionen und Kundendaten im Blick behalten und Informationen aktuell halten.
Risikobasiert statt „one size fits all“
Der Umfang der Maßnahmen richtet sich nach dem Risiko. Das GwG unterscheidet drei Stufen:
| Stufe | Wann? | Beispiele für Maßnahmen |
|---|---|---|
| Vereinfachte Sorgfaltspflichten (§ 14 GwG) | Nachweislich geringes Risiko | Reduzierter Umfang der Prüfung, z. B. bei der Überprüfung der Identität |
| Allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG) | Normalfall | Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigter, PEP-Abfrage, Überwachung |
| Verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG) | Erhöhtes Risiko, z. B. PEP, Hochrisikodrittstaaten, ungewöhnliche Transaktionen | Zustimmung der Führungsebene, Herkunft der Mittel klären, verstärkte Überwachung |
Unsere Unterstützung
- Festlegung klarer Auslöser und Schwellenwerte für Ihre Branche (z. B. 2.000 € bei Glücksspiel, 10.000 € bzw. 2.000 € Bargeld beim Güterhandel)
- KYC-Checklisten und Formulare, die alle Pflichtangaben nach § 11 GwG abdecken
- Regeln zur Ausweisprüfung: zulässige Dokumente, Echtheitsmerkmale, Kopie und Aufbewahrung
- Vorgehen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und zur Nutzung des Transparenzregisters
- PEP- und Sanktionslisten-Abgleich – manuell oder toolgestützt
- Kriterien für verstärkte Sorgfaltspflichten und Dokumentation der Freigaben
- Einbindung in die Risikoanalyse und Schulung der Mitarbeiter am Kundenkontakt
Pflichtangaben bei natürlichen Personen
Nach § 11 Abs. 4 GwG sind zu erheben: Vorname und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift. Überprüft wird die Identität grundsätzlich anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises, mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird (§ 12 GwG).
KYC-Prozess auf dem Prüfstand?
Wir prüfen Ihre bestehenden Abläufe und Formulare und zeigen konkret, wo Sie nachbessern sollten.
Unverbindliches Erstgespräch vereinbarenIhr Ansprechpartner

Alen Gruber
Certified Corporate Compliance Specialist
Externer Geldwäschebeauftragter
