KYC & Kundensorgfaltspflichten

„Know Your Customer“ ist das Herzstück jeder Geldwäscheprävention. Wir helfen Ihnen, die Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG so zu organisieren, dass sie rechtssicher, nachvollziehbar und im Tagesgeschäft schnell umsetzbar sind.

Was das Geldwäschegesetz verlangt

Verpflichtete müssen wissen, mit wem sie Geschäfte machen. Die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 1 GwG umfassen:

1. Identifizierung

Feststellung und Überprüfung der Identität des Vertragspartners und ggf. der für ihn auftretenden Person.

2. Wirtschaftlich Berechtigter

Wer steht tatsächlich hinter dem Kunden? Abklärung der Eigentums- und Kontrollstruktur, inkl. Transparenzregister.

3. Zweck der Geschäftsbeziehung

Informationen über Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung einholen und bewerten.

4. PEP-Prüfung

Feststellen, ob der Kunde oder wirtschaftlich Berechtigte eine politisch exponierte Person ist.

5. Laufende Überwachung

Transaktionen und Kundendaten im Blick behalten und Informationen aktuell halten.

Risikobasiert statt „one size fits all“

Der Umfang der Maßnahmen richtet sich nach dem Risiko. Das GwG unterscheidet drei Stufen:

StufeWann?Beispiele für Maßnahmen
Vereinfachte Sorgfaltspflichten (§ 14 GwG)Nachweislich geringes RisikoReduzierter Umfang der Prüfung, z. B. bei der Überprüfung der Identität
Allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG)NormalfallIdentifizierung, wirtschaftlich Berechtigter, PEP-Abfrage, Überwachung
Verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG)Erhöhtes Risiko, z. B. PEP, Hochrisikodrittstaaten, ungewöhnliche TransaktionenZustimmung der Führungsebene, Herkunft der Mittel klären, verstärkte Überwachung

Unsere Unterstützung

  • Festlegung klarer Auslöser und Schwellenwerte für Ihre Branche (z. B. 2.000 € bei Glücksspiel, 10.000 € bzw. 2.000 € Bargeld beim Güterhandel)
  • KYC-Checklisten und Formulare, die alle Pflichtangaben nach § 11 GwG abdecken
  • Regeln zur Ausweisprüfung: zulässige Dokumente, Echtheitsmerkmale, Kopie und Aufbewahrung
  • Vorgehen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und zur Nutzung des Transparenzregisters
  • PEP- und Sanktionslisten-Abgleich – manuell oder toolgestützt
  • Kriterien für verstärkte Sorgfaltspflichten und Dokumentation der Freigaben
  • Einbindung in die Risikoanalyse und Schulung der Mitarbeiter am Kundenkontakt

Pflichtangaben bei natürlichen Personen

Nach § 11 Abs. 4 GwG sind zu erheben: Vorname und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift. Überprüft wird die Identität grundsätzlich anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises, mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird (§ 12 GwG).

Wichtig: Kann ein Verpflichteter die Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, darf die Geschäftsbeziehung nicht begründet oder fortgesetzt und keine Transaktion durchgeführt werden (§ 10 Abs. 9 GwG).

KYC-Prozess auf dem Prüfstand?

Wir prüfen Ihre bestehenden Abläufe und Formulare und zeigen konkret, wo Sie nachbessern sollten.

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Ihr Ansprechpartner

Badge Certified Corporate Compliance Specialist (CCCS)

Alen Gruber
Certified Corporate Compliance Specialist
Externer Geldwäschebeauftragter

info@gruber-partner.de

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