Sozialkonzept und Spielerschutz in der Wettvermittlungsstelle

Jede Wettvermittlungsstelle braucht ein Sozialkonzept – und ein Team, das es im Alltag umsetzt. Hier finden Sie die wichtigsten Pflichten zum Spieler- und Jugendschutz nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 im Überblick.

Was ist ein Sozialkonzept?

Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele müssen den Jugend- und Spielerschutz sicherstellen, Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorbeugen. Dazu ist ein Sozialkonzept zu entwickeln und umzusetzen (§ 6 GlüStV 2021). Es ist eine Art Handbuch für das Personal: Es beschreibt, welche Schutzmaßnahmen gelten und was in welcher Situation zu tun ist.

Pflichtinhalte des Sozialkonzepts

  • Beauftragter für das Sozialkonzept und eine verantwortliche Person in jeder Wettvermittlungsstelle
  • Jugend- und Spielerschutz in interner Kommunikation, Werbung und Sponsoring
  • Regelmäßige Schulung des Aufsichtspersonals, insbesondere zur Früherkennung
  • Jugendschutz, Identitätskontrolle und Abgleich mit der Sperrdatei OASIS
  • Aufklärung der Spieler einschließlich der bundesweiten Telefonberatung
  • Früherkennung, Frühintervention und Informationen über regionale Beratungsstellen
  • Umsetzung von Selbst- und Fremdsperren
  • Laufende Dokumentation der Maßnahmen und Bericht an die Glücksspielaufsicht alle zwei Jahre

Spielerschutz in der Praxis

Einlasskontrolle und Sperrsystem OASIS

Bei jedem Besuch wird die Identität anhand eines amtlichen Ausweises kontrolliert und mit der Sperrdatei OASIS abgeglichen. Gesperrte Personen dürfen nicht spielen. Die Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, die Fremdsperre mindestens ein Jahr.

Jugendschutz

Minderjährige dürfen an öffentlichem Glücksspiel nicht teilnehmen und sich in Wettvermittlungsstellen nicht aufhalten – auch nicht in Begleitung der Eltern. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet werden.

Früherkennung

Das Personal muss problematisches Spielverhalten erkennen: etwa sehr lange oder häufige Aufenthalte, steigende Einsätze, das „Zurückgewinnen“ von Verlusten, Besorgen von Bargeld während des Spiels oder zunehmende Unruhe und Aggressivität. Eine Diagnose stellt das Personal nicht – es spricht den Gast im passenden Moment an, informiert über Hilfe und bespricht Auffälligkeiten mit der verantwortlichen Person. Muss angenommen werden, dass ein Gast spielsuchtgefährdet ist, ist eine Fremdsperre zu veranlassen.

Hilfeangebote

Informationsmaterial und Kontaktdaten müssen vor Ort verfügbar sein: die bundesweite Telefonberatung 0800 1 37 27 00 (kostenlos und anonym), Online-Beratung sowie regionale Sucht- und Schuldnerberatungsstellen und Selbsthilfegruppen.

Dokumentation

Alle Schutzmaßnahmen – etwa Ansprachen, ausgegebene Flyer, abgewiesene Minderjährige und Sperren – werden anonym dokumentiert. Die Dokumentation fließt in den Bericht an die Glücksspielaufsicht ein.

Schulungspflicht für das Personal

Das Aufsichtspersonal und seine Vorgesetzten sind regelmäßig zu schulen. Inhalte sind die rechtlichen Vorgaben zum Jugend- und Spielerschutz, suchtmedizinische Grundlagen, Früherkennung, Gesprächsführung und Hilfeangebote. Die Schulungsnachweise sind vor Ort für Kontrollen bereitzuhalten.

Häufige Fragen

Muss jede Wettvermittlungsstelle ein eigenes Sozialkonzept haben?

Für jede Wettvermittlungsstelle muss ein Sozialkonzept vorliegen und umgesetzt werden. Häufig stellt der Wettveranstalter ein Rahmenkonzept bereit, das vor Ort konkretisiert wird – etwa mit der verantwortlichen Person und regionalen Hilfeangeboten.

Wie oft muss das Personal geschult werden?

Der Glücksspielstaatsvertrag verlangt regelmäßige Schulungen. Viele Länder und Sozialkonzepte sehen eine Auffrischung in festen Abständen vor; neue Mitarbeiter werden vor ihrem Einsatz geschult.

Darf das Personal selbst wetten?

Nein. Das in der Wettvermittlungsstelle beschäftigte Personal ist vom dort angebotenen Glücksspiel ausgeschlossen.

Schulung mit Zertifikat: Unsere Online-Schulung Suchtprävention in Sportwettvermittlungsstellen deckt alle Inhalte ab – mit Fragerunden und automatischem Zertifikat als Schulungsnachweis. Ergänzend: die Geldwäsche-Schulung für Wettvermittlungsstellen.