Geldwäscheprävention für Güterhändler & Kfz-Handel
Wer gewerblich mit Gütern handelt, ist Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG). Viele Pflichten greifen jedoch erst, wenn Bargeld im Spiel ist – und genau dort setzen Geldwäscher an. Besonders betroffen sind Autohäuser, Händler von Luxusgütern, Booten oder Baumaschinen.
Wann gelten welche Pflichten?
| Situation | Pflichten |
|---|---|
| Barzahlung ab 10.000 € (auch in mehreren zusammenhängenden Zahlungen) | Allgemeine Sorgfaltspflichten (Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigter, PEP-Prüfung) und wirksames Risikomanagement |
| Barzahlung ab 2.000 € beim Handel mit Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin | Sorgfaltspflichten und Risikomanagement bereits ab dieser niedrigeren Schwelle |
| Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung | Sorgfaltspflichten unabhängig von Betrag und Zahlungsart und ggf. Verdachtsmeldung an die FIU |
Ausblick 2027: Mit der EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) gilt ab dem 10. Juli 2027 eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 € im Handel mit Waren und Dienstleistungen. Für Händler bestimmter hochwertiger Güter sind zudem Identifizierungspflichten bereits ab 3.000 € Bargeld vorgesehen. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, Prozesse darauf vorzubereiten.
Typische Warnsignale
- Kunde besteht auf Barzahlung hoher Beträge, ohne nachvollziehbaren Grund
- Zahlung durch Dritte oder Anlieferung des Geldes durch andere Personen
- Stückelung von Zahlungen knapp unter Schwellenwerten
- Kaufvertrag auf eine Person, Nutzung oder Zulassung durch eine andere
- Kurzfristige Stornierung mit Wunsch auf Rückzahlung per Überweisung
- Bezüge zu Hochrisikoländern oder sanktionierten Personen
Unsere Unterstützung
- Prüfung, ob und ab wann die GwG-Pflichten für Ihr Geschäftsmodell gelten
- Risikoanalyse und Arbeitsanweisungen für Verkauf und Kasse
- Einfache Formulare zur Identifizierung und Dokumentation
- Schulung von Verkaufsteam und Buchhaltung
- Bestellung eines (externen) Geldwäschebeauftragten, wenn die Aufsichtsbehörde dies anordnet
Bargeld im Verkauf?
Wir prüfen gemeinsam, welche Pflichten für Sie gelten, und richten schlanke Prozesse ein.
Unverbindliches Erstgespräch vereinbarenIhr Ansprechpartner

Alen Gruber
Certified Corporate Compliance Specialist
Externer Geldwäschebeauftragter
