Geldwäscheprävention für Sportwettvermittler
Sportwettvermittlungsstellen stehen doppelt im Fokus: Als Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG unterliegen sie den vollen geldwäscherechtlichen Pflichten – und die Aufsicht prüft genau, ob die Prävention im Alltag funktioniert. Seit Jahren ist die Betreuung von Wettvermittlern unser Schwerpunkt – mit vielen Standorten und engem Austausch mit den Aufsichtsbehörden.
Ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
- Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG – unabhängig von der Größe
- Geldwäschebeauftragter auf Führungsebene und Stellvertreter (§ 7 Abs. 1 GwG)
- Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen für jede Betriebsstätte (§§ 5, 6 GwG)
- Identifizierung bei Gewinnen oder Einsätzen ab 2.000 € – auch bei mehreren zusammenhängenden Transaktionen (§ 10 Abs. 5 GwG)
- Verdachtsmeldungen an die FIU und Verbot der Informationsweitergabe (§§ 43, 47 GwG)
- Schulung aller Mitarbeiter und anonymer Meldekanal für Verstöße (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 5 GwG)
Typische Risiken in der Wettvermittlung
Smurfing
Aufteilung von Einsätzen oder Auszahlungen, um unter 2.000 € zu bleiben.
Gewinnbelege
Kunden fragen nach Gewinnquittungen ohne eigene Wette – oft zur Legitimierung von Bargeld.
Strohleute
Wetten oder Kundenkarten für Dritte, um die eigene Identifizierung zu umgehen.
Risikoarme Wettstrategien
Hohe Umsätze bei geringem Verlustrisiko, z. B. durch Wetten auf niedrige Quoten oder Surebets.
Unser Leistungspaket für Wettvermittler
- Externer GeldwäschebeauftragterÜbernahme der Funktion inklusive Anzeige gegenüber der Aufsichtsbehörde.
- Risikoanalyse & ArbeitsanweisungenFür alle Standorte, verständlich für das Personal am Schalter.
- Schulungen mit ZertifikatOnline-Schulungen zu Geldwäsche und Suchtprävention für alle Mitarbeiter.
- Kontrolle & PrüfungsbegleitungRegelmäßige Überprüfung der Umsetzung und Begleitung behördlicher Prüfungen.
Mehrere Standorte, ein Ansprechpartner
Wir betreuen einzelne Wettvermittlungsstellen ebenso wie Unternehmen mit vielen Betriebsstätten.
Unverbindliches Erstgespräch vereinbarenIhr Ansprechpartner

Alen Gruber
Certified Corporate Compliance Specialist
Externer Geldwäschebeauftragter
