Geldwäscheprävention für Sportwettvermittler

Sportwettvermittlungsstellen stehen doppelt im Fokus: Als Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG unterliegen sie den vollen geldwäscherechtlichen Pflichten – und die Aufsicht prüft genau, ob die Prävention im Alltag funktioniert. Seit Jahren ist die Betreuung von Wettvermittlern unser Schwerpunkt – mit vielen Standorten und engem Austausch mit den Aufsichtsbehörden.

Ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz

  • Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG – unabhängig von der Größe
  • Geldwäschebeauftragter auf Führungsebene und Stellvertreter (§ 7 Abs. 1 GwG)
  • Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen für jede Betriebsstätte (§§ 5, 6 GwG)
  • Identifizierung bei Gewinnen oder Einsätzen ab 2.000 € – auch bei mehreren zusammenhängenden Transaktionen (§ 10 Abs. 5 GwG)
  • Verdachtsmeldungen an die FIU und Verbot der Informationsweitergabe (§§ 43, 47 GwG)
  • Schulung aller Mitarbeiter und anonymer Meldekanal für Verstöße (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 5 GwG)

Typische Risiken in der Wettvermittlung

Smurfing

Aufteilung von Einsätzen oder Auszahlungen, um unter 2.000 € zu bleiben.

Gewinnbelege

Kunden fragen nach Gewinnquittungen ohne eigene Wette – oft zur Legitimierung von Bargeld.

Strohleute

Wetten oder Kundenkarten für Dritte, um die eigene Identifizierung zu umgehen.

Risikoarme Wettstrategien

Hohe Umsätze bei geringem Verlustrisiko, z. B. durch Wetten auf niedrige Quoten oder Surebets.

Unser Leistungspaket für Wettvermittler

  1. Externer GeldwäschebeauftragterÜbernahme der Funktion inklusive Anzeige gegenüber der Aufsichtsbehörde.
  2. Risikoanalyse & ArbeitsanweisungenFür alle Standorte, verständlich für das Personal am Schalter.
  3. Schulungen mit ZertifikatOnline-Schulungen zu Geldwäsche und Suchtprävention für alle Mitarbeiter.
  4. Kontrolle & PrüfungsbegleitungRegelmäßige Überprüfung der Umsetzung und Begleitung behördlicher Prüfungen.

Mehrere Standorte, ein Ansprechpartner

Wir betreuen einzelne Wettvermittlungsstellen ebenso wie Unternehmen mit vielen Betriebsstätten.

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Ihr Ansprechpartner

Badge Certified Corporate Compliance Specialist (CCCS)

Alen Gruber
Certified Corporate Compliance Specialist
Externer Geldwäschebeauftragter

info@gruber-partner.de

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