Aus der Begleitung zahlreicher Prüfungen kennen wir die Punkte, an denen Aufsichtsbehörden immer wieder ansetzen. Die gute Nachricht: Die meisten Mängel lassen sich mit überschaubarem Aufwand vermeiden.
Politisch exponierte Personen sind nicht verdächtig – aber sie bergen ein erhöhtes Risiko für Korruption und Geldwäsche. Das Geldwäschegesetz verlangt deshalb besondere Aufmerksamkeit.
Mit dem EU-Geldwäschepaket wird die Geldwäscheprävention in Europa grundlegend vereinheitlicht. Kern ist die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR, Verordnung (EU) 2024/1624), die ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt.
Eine Verdachtsmeldung ist keine Strafanzeige, sondern eine gesetzliche Pflicht. Wer sie unterlässt, riskiert hohe Bußgelder. Hier erfahren Sie, wann gemeldet werden muss und wie der Ablauf aussieht.
Die Risikoanalyse ist das Fundament der Geldwäscheprävention. Sie bestimmt, welche Sicherungsmaßnahmen Ihr Unternehmen braucht – und sie ist das erste Dokument, das Aufsichtsbehörden bei einer Prüfung sehen wollen.
