Sanktionslisten- & PEP-Screening
Sanktionsverstöße können zu Bußgeldern, Strafverfahren und erheblichen Reputationsschäden führen. Wir unterstützen Sie dabei, Kunden und Geschäftspartner zuverlässig gegen Sanktionslisten und auf PEP-Status zu prüfen – mit einem Prozess, der zu Ihrem Geschäft passt.
Sanktionslisten: Pflicht für jedes Unternehmen
Die Finanzsanktionen der EU gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen gelisteter Personen und Organisationen sind einzufrieren; ihnen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden (Bereitstellungsverbot). Das gilt nicht nur für Banken, sondern für jedes Unternehmen – unabhängig davon, ob es Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz ist.
Politisch exponierte Personen (PEP)
Verpflichtete nach dem GwG müssen mit angemessenen, risikoorientierten Verfahren feststellen, ob ihr Kunde oder dessen wirtschaftlich Berechtigter eine PEP, ein Familienmitglied oder eine bekanntermaßen nahestehende Person ist. In diesem Fall gelten verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG), unter anderem:
- Zustimmung eines Mitglieds der Führungsebene zur Geschäftsbeziehung
- Angemessene Maßnahmen zur Bestimmung der Herkunft von Vermögen und Mitteln
- Verstärkte kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung
Der PEP-Status wirkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt mindestens zwölf Monate fort.
Unsere Leistungen
Screening-Konzept
Wer wird wann geprüft? Onboarding, laufendes Screening, Anlassprüfung – passend zu Ihrem Risiko.
Tool-Auswahl
Neutrale Unterstützung bei Auswahl und Einrichtung geeigneter Screening-Lösungen oder Datenbanken.
Trefferbearbeitung
Klare Regeln zur Prüfung von Namensähnlichkeiten, Eskalation und Freigabe.
Dokumentation
Nachweise jedes Abgleichs und jeder Entscheidung – prüfungssicher abgelegt.
Wenn es einen echten Treffer gibt
- Keine Leistung erbringenBei einem bestätigten Sanktionstreffer keine Gelder oder Waren bereitstellen.
- Intern eskalierenGeldwäschebeauftragten bzw. Geschäftsleitung sofort einbinden.
- Behörden informierenJe nach Fall Meldung an die zuständigen Stellen (z. B. Deutsche Bundesbank bei Finanzsanktionen) und ggf. Verdachtsmeldung an die FIU.
- DokumentierenTreffer, Prüfung und Entscheidung nachvollziehbar festhalten.
Ist Ihr Screening prüfungsfest?
Wir prüfen Ihren bestehenden Prozess oder bauen mit Ihnen einen neuen auf – angemessen für Ihre Unternehmensgröße.
Unverbindliches Erstgespräch vereinbarenIhr Ansprechpartner

Alen Gruber
Certified Corporate Compliance Specialist
Externer Geldwäschebeauftragter
