Externer Geldwäschebeauftragter in Nürnberg und Bayern

Sie suchen einen externen Geldwäschebeauftragten in Nürnberg oder in Bayern, der Ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zuverlässig übernimmt? Gruber & Partner Compliance Management hat seinen Sitz in der Nürnberger Altstadt und betreut Unternehmen in ganz Bayern – persönlich, erreichbar und mit Erfahrung aus zahlreichen Prüfungen der Geldwäscheaufsicht.

Wir übernehmen die Funktion des Geldwäschebeauftragten oder seines Stellvertreters, bauen Ihre Geldwäscheprävention auf und halten sie aktuell. So erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen, ohne intern eigenes Spezialwissen aufbauen zu müssen.

Ihr Ansprechpartner vor Ort in Nürnberg

Geldwäscheprävention funktioniert am besten, wenn der Beauftragte Ihr Unternehmen kennt. Alen Gruber ist Certified Corporate Compliance Specialist mit behördlich bestätigter Sachkunde und begleitet Unternehmen seit vielen Jahren als externer Geldwäschebeauftragter. Termine finden bei Ihnen vor Ort, in unserem Büro in der Mohrengasse in Nürnberg oder per Videokonferenz statt.

Kurze Wege sind vor allem bei Prüfungen, auffälligen Sachverhalten und Schulungen vor Ort ein Vorteil – in Nürnberg, Fürth, Erlangen und der gesamten Metropolregion ebenso wie in München, Augsburg, Regensburg, Würzburg oder Ingolstadt.

Geldwäscheaufsicht in Bayern: worauf es ankommt

Für Unternehmen des Nichtfinanzsektors liegt die Geldwäscheaufsicht in Bayern bei den Regierungen. Grundlage der Prüfungen sind neben dem GwG die Auslegungs- und Anwendungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern. Geprüft wird vor allem, ob Ihre Risikoanalyse aktuell ist, ob interne Sicherungsmaßnahmen tatsächlich gelebt werden und ob Sorgfaltspflichten nachvollziehbar dokumentiert sind.

Wir kennen die typischen Prüfungsschwerpunkte und bereiten Ihr Unternehmen gezielt darauf vor – von der Unterlagenanforderung bis zum Gespräch mit der Behörde. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zu den typischen Mängeln bei Prüfungen durch die Geldwäscheaufsicht.

Für welche Unternehmen wir tätig sind

Ob Sie einen Geldwäschebeauftragten bestellen müssen, hängt von Ihrer Branche, Ihrer Größe und gegebenenfalls von Anordnungen der Aufsichtsbehörde ab. Einen Überblick gibt unser Beitrag Wer braucht einen Geldwäschebeauftragten? Wir betreuen insbesondere:

• Sportwettvermittler und Wettvermittlungsstellen
• Güterhändler und Kfz-Handel
• Immobilienmakler
• Edelmetall-, Schmuck- und Kunsthandel
• Unternehmen mit mehreren Standorten

Unsere Leistungen in Nürnberg und Bayern

• Übernahme der Funktion als externer Geldwäschebeauftragter oder Stellvertreter
• Erstellung und Aktualisierung der Risikoanalyse
• Interne Sicherungsmaßnahmen und Arbeitsanweisungen
• KYC und Kundensorgfaltspflichten
• Sanktionslisten- und PEP-Screening
• Begleitung von Prüfungen durch die Aufsicht
• Mitarbeiterschulungen vor Ort oder als Online-Schulung

Häufige Fragen zum Geldwäschebeauftragten in Bayern

Darf der Geldwäschebeauftragte extern sein?

Ja. Die Funktion kann auf einen externen Dienstleister übertragen werden. Die Verantwortung der Geschäftsleitung bleibt bestehen, und die Auslagerung muss der zuständigen Aufsichtsbehörde vorab angezeigt werden. Wir unterstützen Sie bei der Anzeige.

Betreuen Sie nur Unternehmen in Nürnberg?

Nein. Unser Sitz ist in Nürnberg, wir betreuen Unternehmen in ganz Bayern und bundesweit. Viele Aufgaben lassen sich digital erledigen; für Prüfungen, Schulungen und Termine kommen wir zu Ihnen.

Was kostet ein externer Geldwäschebeauftragter?

Das hängt von Branche, Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot.

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Ihr Ansprechpartner

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Alen Gruber
Certified Corporate Compliance Specialist
Externer Geldwäschebeauftragter

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