Mit dem EU-Geldwäschepaket wird die Geldwäscheprävention in Europa grundlegend vereinheitlicht. Kern ist die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR, Verordnung (EU) 2024/1624), die ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt.
Das EU-Geldwäschepaket im Überblick
- AMLR – EU-Geldwäscheverordnung: Einheitliche Pflichten für Verpflichtete, unmittelbar geltend ab 10. Juli 2027.
- AMLD6 – 6. Geldwäscherichtlinie: Vorgaben für nationale Aufsicht, Register und zentrale Meldestellen, umzusetzen durch die Mitgliedstaaten.
- AMLA – neue EU-Behörde: Die Anti-Geldwäsche-Behörde mit Sitz in Frankfurt am Main koordiniert die Aufsicht und übernimmt die direkte Aufsicht über ausgewählte Finanzinstitute.
Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen
Bargeldobergrenze von 10.000 €
Wer mit Gütern handelt oder Dienstleistungen erbringt, darf Barzahlungen ab 10.000 € grundsätzlich nicht mehr annehmen – auch nicht in mehreren zusammenhängenden Teilbeträgen. Für Händler bestimmter hochwertiger Güter sind Identifizierungspflichten bereits ab 3.000 € Bargeld vorgesehen.
Einheitliche Sorgfaltspflichten
Die Pflichten zur Identifizierung, zum wirtschaftlich Berechtigten und zur Überwachung werden EU-weit vereinheitlicht und präzisiert. Nationale Besonderheiten wie im heutigen Geldwäschegesetz treten in den Hintergrund.
Neue Verpflichtete
Der Kreis der Verpflichteten wird erweitert, unter anderem um weitere Akteure im Handel mit hochwertigen Gütern und um Krypto-Dienstleister. Für Profifußballvereine und Spielervermittler sind Pflichten ab 2029 vorgesehen.
Wirtschaftlich Berechtigte
Die Regeln zur Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter werden vereinheitlicht; maßgeblich bleibt eine Beteiligung bzw. Kontrolle von 25 % oder mehr, ergänzt um zusätzliche Kriterien.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen, ob Ihr Unternehmen künftig (neu) Verpflichteter ist.
- Kassen- und Zahlungsprozesse auf die Bargeldobergrenze vorbereiten.
- Risikoanalyse und Arbeitsanweisungen rechtzeitig vor Juli 2027 anpassen.
- Mitarbeiter frühzeitig schulen.
Hinweis: Viele Detailregelungen werden durch technische Standards der AMLA und durch das deutsche Anpassungsgesetz noch konkretisiert. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Sie möchten wissen, was die AMLR konkret für Ihr Unternehmen bedeutet? Sprechen Sie uns an.
